ALPHA Service informiert über die AGB für den Messebau und den Messestand zur Miete.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Systemmessestände werden grundsätzlich nur zur Miete, für die Dauer einer Messe überlassen. Daher sind ausdrücklich alle gelieferten Teile lediglich vermietet, es sei denn, im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung werden die Teile ausdrücklich als Verkaufsteile ausgewiesen.
Angebote, die wir unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Der Vertragsschluss kommt nur dann zustande, wenn wir dem Kunden nach dem Angebot eine Auftragsbestätigung zukommen lassen. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht binnen 14Tage widersprochen, gilt der Vertrag als geschlossen.
Alle Vereinbarungen, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Hat der Kunde bis 14 Arbeitstage vor Beginn der Messe, keine Auftragsbestätigung erhalten, so ist uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen.
Diese
AGB`s, sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Ein entsprechender
Hinweis ist auf unserem Schriftverkehr mit unseren Kunden vermerkt.
Preise
Alle
Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, zuzüglich der
gesetzlicher MwSt. Alle Preise verstehen sich zur Miete, soweit nicht
anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.
Nicht im
Preis enthalten sind, die messeseitigen Standmietekosten,
Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren (z. B. Statik) sowie
die Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften erhoben werden. Dazu
zählen auch die Kosten für die Abfallentsorgung, für Bodenbeläge und
anderen Restmüll, sowie alle Verbrauchskosten wie Strom und
Wasserkosten.
Zusatzleistungen erhalten durch eine erneute
Auftragsbestätigung oder durch die Unterschrift des Auftragsgebers ihre
Gültigkeit. Zusätzliche Montageleistungen, die während der Aufbauzeit in
Auftrag gegeben werden, werden mit einem Stundensatz von 75,- €
abgerechnet.
Lieferzeit und Lieferverzug
Die
Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch ALPHA, setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Kunden voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom
Kunden zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und
Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des
Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig
erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Wird
unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu
vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die
Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung
entbunden. Schadenersatzansprüche sind gegen uns ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
Für
Messestände zur Miete berechnen wir 50% der Auftragssumme,ca.6 - 4
Wochen vor Messebeginn und die Restsumme unmittelbar nach Messebeginn.
Für konventionell oder teilkonventionell zu fertigende Messestände
berechnen wir 30% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung, 40% einige
Wochen vor Messebeginn und die Restsumme unmittelbar nach
Messebeginn.Wir behalten uns vor, auch andere Zahlungsbedingungen zur
Anwendung zu bringen. Diese werden dann ausdrücklich in der
Auftragsbestätigung erwähnt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Bei Zahlungsverzug
sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne
Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für
erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen zu fordern. Bei
Zahlungsverzug nach erbrachter Leistung, wird je Mahnbrief oder e-mail,
eine Bearbeitungsgebühr von 19,- € erhoben. Kosten, die nach der
zweiten Mahnung entstehen, werden von einem Inkassodienst gesondert
berechnet. Die Festsetzung von Verzugszinsen erfolgt im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
Sicherheitsvorkehrungen / Verpflichtungen des Kunden
Kabinen,
Vitrinen und andere abschließbare Möbelstücke sind nicht
einbruchssicher. Die Schließmechanismen dienen lediglich als
Einbruchhemmer in psychologischem Sinne. Es wird daher dringend die
Bestellung einer Standbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden außerdem
empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache ( Messestand ) als auch
Ausstellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern
(Wert ca. EUR 600,00 je m² - Messebau). Wir haften nicht, für vom
Auftraggeber ( Kunden ) am Stand hinterlassene Gegenstände.
Grafiken
und andere Unterlagen, die von uns, im Auftrag des Kunden,
anzufertigen, anzubringen oder aufzustellen sind, liegen in der
Verantwortung des Kunden. Wir prüfen weder eine eventuelle Verletzung
von Schutzrechten, noch die Richtigkeit der Unterlagen. Der Auftraggeber
stellt uns von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen durch
Rechteverstöße oder Schreib und Farbfehlern frei.
Es liegt in
der Verantwortung des Kunden, Standbegrenzungswände zu bestellen. Es
ist, gemäß der Richtlinien der meisten Messegesellschaften, nicht
erlaubt, Rückwände oder Seitenwände vom Standnachbarn zu eigenen
Begrenzungszwecken zu nutzen.
Einlagerung
Grundsätzlich
werden keine Gegenstände des Kunden eingelagert. Sofern eine
Einlagerung im Einzelfall gewünscht ist, setzt dies voraus, dass ein
entsprechender schriftlicher Auftrag erteilt und bestätigt wurde. Für
die eingelagerten Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Regelung für Mietverträge
Das
Mietgut wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum
überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist
ausgeschlossen. Die Untervermietung ist nur an Mitaussteller auf dem
selben Messestand gestattet, wobei die Haftung für das Mietgut bei
unserem Auftraggeber verbleibt.
Der Zustand und die
Vollzähligkeit des Mietguts sind vom Kunden beim Empfang zu prüfen. Über
die Übergabe (Abnahme) wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Abnahme
erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Kunde ist zur Abnahme
verpflichtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ist der Auftraggeber
( Kunde ) oder eine von ihm beauftragte Person, zum vereinbarten
Übergabetermin nicht anwesend, wartet der Mitarbeiter von ALPHA 1
Stunde, ohne dass dafür Kosten anfallen. Sollte der Übergabetermin vom
Kunden um mehr als 2 Stunden überschritten werden, gilt / gelten der
Messestand und die Mietgegenstände als richtig und mängelfrei übergeben,
auch wenn kein unterschriebenes Übergabeprotokoll gefertigt werden
konnte.
Da es sich beim Mietgut um gebrauchte Materialien
und Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen
Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch. Dies gilt auch für
materialtypische Farb- und Oberflächenabweichungen. Das Mietgut wurde
nach Fertigstellung des Messestandes gereinigt. Für Verschmutzungen, die
durch den umliegenden Messebaubetrieb in der Messehalle entstanden,
kann keine Nachbesserung verlangt werden. Es wird dringend empfohlen,
für den Abend vor Messebeginn, eine professionelle Standreinigung zu
beauftragen, da sich der Staub in den Messehallen erfahrungsgemäß, erst
am Abend vor der Messe gelegt hat.
Die Gefahr des zufälligen
Verlustes oder der Beschädigung geht von uns auf den Mieter über, wenn
das Mietgut übergeben wurde. Verlust und Beschädigungen am Mietgut sind
vom Kunden unverzüglich an uns zu melden. Die Gefahrtragung des Kunden
endet mit der Rückgabe an uns. Reist der Kunde nach Messeende ab, so
sind alle mobilen Gegenstände wie Stühle, Hocker, Prospektständer usw.,
soweit wie möglich, in den Kabinen zu verschließen und die Schlüssel am
abgesprochenen Ort zu hinterlegen.
Der Kunde haftet
verschuldungsunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut in der
Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Er leistet
Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung oder Reparatur
des Mietgutes, maximal bis zu dessen Wert bei der Übergabe an ihn. Wir
empfehlen, das Mietgut gegen Verlust, Beschädigung und Vandalismus auf
seine Kosten zu versichern. Der Versicherungswert des Mietguts wird von
uns auf Wunsch mitgeteilt. Beschädigte Systemmessewände werden zum
Stückpreis von EUR 58,00 zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Das
Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung (Messe)
und der Abbau beginnt unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Am Mietstand hinterlassene Gegenstände werden ohne
Wertersatz entsorgt.
Dem Kunden obliegt die Obhut- und
Aufsichtspflicht bezüglich des gesamten Mietgegenstandes ab Übergabe bis
2 Stunden nach Messende. Verletzt der Kunde die Obhut- und
Aufsichtspflicht, hat er den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Für die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Gegenstände,
die der Kunde im Einzelfall nicht benötigt, wird keine anteilige
Mietrückzahlung geleistet. Diese Gegenstände können auch nicht getauscht
oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden.
Haftungsbegrenzung
Für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden wird
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Für fahrlässig
verursachte sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haften wir ebenfalls, allerdings
beschränkt auf die vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungsregelungen gelten sowohl für gesetzliche wie auch
vertragliche Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche
aufgrund von Gewährleistungsvorschriften.
Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
Die
Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und
Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben
unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne unsere
Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen,
selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht
berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen.
Verstößt der Kunde
gegen die Urheberrechte oder Schutzrechte, so hat er eine Vertragsstrafe
in Höhe von 80 % des zwischen den Parteien vereinbarten Mietentgelts
für das betroffene Mietgut, mindestens jedoch EUR 6.000,00, zu bezahlen.
Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch
angerechnet. Ansprüche auf Unterlassung, bleiben davon unberührt.
Auch nach Zahlung des vereinbarten Mietpreises, verbleiben uns die Urheberrechte an den genannten Unterlagen.
Wir
sind berechtigt, unseren Firmennamen oder den des von uns beauftragten
Unternehmens, in angemessener Größe an den von uns oder nach den Plänen
des Kunden hergestellten Gegenständen, insbesondere Messeständen
anzubringen. Wir sind zudem berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte
Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu
veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.
Datenverarbeitung
Wir
sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im
Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob
diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem
Datenschutzgesetz zu verarbeiten und aufzubewahren. Wir garantieren,
dass keine Weitergabe von Kundendaten erfolgt, wenn es nicht für die
Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist Neuss.
Für
Kunden mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt folgende
Regelung: Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird Neuss als
Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, den Kunden wahlweise auch
vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Für Kunden
mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb des
Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, des EuGVÜ oder des
Luganer Abkommens gilt folgende Regelung: Sofern der Kunde gewerblich
tätig ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag Neuss als Gerichtsstand vereinbart. Wir
sind berechtigt, den Kunden wahlweise auch vor dem für seinen Sitz
zuständigen Gericht zu verklagen. Für Kunden, die ihren Sitz außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb des Geltungsbereichs der
Verordnung (EG) Nr. 44/2001, des EuGVÜ oder des Luganer Abkommens haben,
gilt folgende Regelung: Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag, deren Wert nicht EUR 100.000,00
übersteigt, werden im Wege eines Schiedsverfahrens im Wege der
Euroarbitration des europäischen Netzwerkes REAM entschieden. Als
Schiedszentrum wird das Schiedsgericht der IHK Krefeld vereinbart. Ort
des Schiedsverfahrens ist Krefeld. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist
Deutsch. Über die Streitigkeit entscheidet endgültig ein
Einzelschiedsrichter nach Billigkeitsgrundsätzen. Die Parteien
verpflichten sich, den Schiedsspruch in jedem Fall auszuführen. Soweit
der Wert der Streitigkeit EUR 100.000,00 übersteigt, unterwerfen sich
die Parteien der Schiedsgerichtsbarkeit des Schiedsgerichts der IHK
Krefeld, unter Anwendung von dessen Schiedsordnung. Ort des
Schiedsverfahrens ist Krefeld. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist
Deutsch. Über die Streitigkeit entscheidet endgültig ein
Einzelschiedsrichter. Die Parteien verpflichten sich, den Schiedsspruch
in jedem Fall auszuführen.
Für alle Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention 1980
(CISG), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz oder seinen Wohnsitz im
Ausland hat.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
dieser Bedingungen, sind durch solche zu ersetzen, die in ihrer
Wirksamkeit, der wegfallenden Bestimmung dieser Bedingungen am nächsten
kommt.
Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB´s, jederzeit und ohne Vorankündigung, der geltenden Rechtssprechung anzupassen.
Stand: 16.01.2008